Buchungssystem - Besuchstermine reservieren
Besuchstermin hier reservieren!
Aktuelle Besuchsregelungen bei den Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises (Stand: 25.01.2021)
Liebe Besucher*innen, liebe Angehörige,
auf Basis der Hessischen Corona-Einrichtungsschutzverordnung (Stand: 23.01.2021) sowie der Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises gelten folgende verbindliche Besuchsregelungen für unsere Einrichtungen:
• Wir ermöglichen je Bewohner pro Woche bis zu zwei Besuche mit jeweils bis zu zwei Personen (beide Personen müssen in einem Haushalt zusammenleben).
• Besuche sind täglich von 10 bis 16 Uhr (letzter Besuchstermin) für bis zu eine Stunde möglich.
• Besuche müssen vorher über das Besuchssystem oder die Corona-Hotline angemeldet werden.
• Terminbuchungen sind bis zu eine Woche im Voraus möglich.
• Jeder Besucher muss einen aktuellen, negativen Corona-Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) nachweisen. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. In der Service-Bereich-Spalte rechts finden Sie Informationen wo Antigen-Schnelltests für Besuche in Pflegeeinrichtungen angeboten werden.
• Alle Besucher müssen während des Aufenthaltes in der Einrichtung eine FFP2-Maske (bzw. KN95- oder N95-Maske) ohne Ventil tragen. Diese bringen Sie bitte zum Besuch mit. Im Ausnahmefall stellen wir eine Maske zur Verfügung.
• Besuche sind nicht mehr möglich, wenn es bestätigte Infektionen innerhalb der Einrichtung gibt (s. nächster Absatz). Daher erfolgt die Buchung von Besuchsterminen stets unter Vorbehalt.
Diese Regelungen gelten zunächst unbefristet bis auf Widerruf. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.
Wir empfehlen allen Angehörigen, die Bewohner*innen möglichst nur in der Einrichtung zu besuchen und nicht nach Hause abzuholen. Angesichts der aktuellen Infektionslage in der Region stellen Familientreffen ein unkalkulierbares Risiko dar – mit möglichen schwersten gesundheitlichen Konsequenzen besonders für hochaltrige Menschen mit Vorerkrankungen. Im Falle eines Ausgangs werden wir die Bewohner*innen nach ihrer Rückkehr auf eine Infektion testen, um eine Weiterverbreitung in der Einrichtung zu verhindern.
Wie reserviere ich Besuchstermine?
• Sie benötigen zunächst den individuellen Bewohner-Code: Diesen können Sie vor Ort in der Einrichtung oder über unsere zentrale Hotline erfragen.
• Nach der ersten Registrierung im System erhalten Sie einen persönlichen Besucher-Code, den Sie für weitere Besuchsanmeldungen einfach nutzen können.
• Zur Registrierung müssen Sie Ihre Kontaktdaten inkl. Geburtsdatum, Telefon und E-Mail hinterlegen.
• Die Anmelde-Information mit QR-Code wird Ihnen anschließend per E-Mail zugesandt. Über den Link in der Email können Sie später weitere Besuche buchen.
• Für den schnellen Check-In und Check-Out in der Einrichtung bringen Sie möglichst diese Anmelde-Information mit - auf Ihrem Smartphone oder ausgedruckt auf Papier.
Wenn Sie bei der Terminbuchung Hilfe benötigen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich bei unserer
Corona-Hotline: 06184 / 2052 - 100 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr).
Ein generelles Besuchsverbot besteht weiterhin für Personen:
• wenn sie oder die Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder
• solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen, oder
• wenn bei ihnen ein in der Einrichtung oder im Testzentrum durchgeführter Antigen-Schnelltest ein positives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 ergeben hat.
Weitere Hinweise
• Eine Registrierung garantiert keinen Einlass, dieser ist abhängig von der aktuellen Situation.
• Wir behalten uns das Recht auf eine Ausweis-Kontrolle vor.
• Ihre Kontaktdaten werden für die Dauer eines Monats vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht. Nur auf Anforderung der zuständigen Behörden (Gesundheitsamt) werden die Daten zur Nachverfolgung von Infektionen weitergeleitet.