Leistungen
Manchmal erfordert es die Lebenssituation, einen Abschnitt des Lebens in einer Pflegeeinrichtung zu verbringen. Diese Entscheidung fällt allen Beteiligten in der Regel nicht leicht, gilt es doch eine vertraute Umgebung für einen begrenzten oder endgültigen Zeitraum zu verlassen und neue Bindungen einzugehen. Deshalb sind wir erst dann zufrieden, wenn Sie spüren, dass Sie im Mittelpunkt stehen.
Vollstationäre Pflege
Für Menschen mit einem dauerhaften Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsbedarf bieten wir einen Lebensraum, der darauf ausgerichtet ist, die Bedarfe fachlich fundiert und mit Herzlichkeit zu erfüllen. Dabei steht die Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen mit der Anerkennung seiner Lebensleistung im Fokus unserer Tätigkeit. Wir arbeiten zum Wohle der bei uns lebenden Menschen mit Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern eng zusammen. Die Einbindung von Ehrenamt, Vereinen, Schulen und Kindergärten in die professionelle Betreuung sorgen für einen abwechslungsreichen und aktivierenden Tagesablauf.
Kurzzeitpflege
Neben der zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern bietet das Wohnstift Hanau 15 eingestreute Plätze zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege an.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten zur Kurzzeitpflege, wenn- die häusliche Pflege nicht ausreichend oder zeitweise nicht sichergestellt werden kann oder
- die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen auch in einer teilstationären Einrichtung vorübergehend nicht ausreicht.
- bei einer Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
- bei kurzfristiger erheblicher Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich
- in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend oder nicht möglich ist.
Verhinderungspflege
Die Möglichkeit der Verhinderungspflege ist in unserer Einrichtung ebenfalls möglich. Dazu muss die Pflegebedürftigkeit seit mindestens 6 Monaten bestehen. Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kann bei der Pflegekasse Verhinderungspflege beantragt werden.